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I. Geltungsbereich
1. Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie
alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
des Hotels.
2. Die Unter- oder
Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs.1 Satz 2 BGB
abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, - partner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch
die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel
steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das
Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen
das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn
der kenntnisabhängigen regelmäßigen
Verjährungsfrist des § 199 Abs.1 BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in
fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht
bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet,
die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste
Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise
schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel
allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann
dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchsten
jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom
Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das
Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne
Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
jeden Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen
jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu
verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils
geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw.
bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in
Höhe von 5% über dem Basiszins zu verlangen. Dem Hotel bleibt
der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt,
bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der
rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit
einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (l.e. Abbestellung, Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des
Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei
Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf
Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch
ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges
gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel
und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlung- oder Schadenersatzansprüche des
Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt,
wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall
des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3
vorliegt.
3. Beim vom Kunden nicht in
Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen
anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei,
die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug
für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in
diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten
Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück,
70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu
zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte
Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies
Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt
nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder
oben gemäß Klausel III Nr.6 verlangte Vorauszahlung auch
nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
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3. Ferner ist das Hotel
berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder
andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter
irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B.
in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten
Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne
dass dies dem Herrschaftsbereich- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr.2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, - übergabe und - rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem
Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag
sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der
verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht
begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein
oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden
ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat,
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer
Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm
zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte
Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen,
das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens €
3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu €
800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem
Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im
Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von
dieser Möglichkeit gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von
Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem
Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende
Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4
entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein
Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgeld, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung
auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1
Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden
vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten,
Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und -
auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende
Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder
Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs - und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher
Gerichtsstand - auch für Scheck - und Wechselstreitigkeiten - ist
im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt
und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN - Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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